Managing Partner Carsten Schneider: „Die von der Partnerschaft zu Counseln gewählten Kolleginnen und Kollegen zeigen eindrucksvoll die große Qualität und Vielfalt an Talenten, mit denen wir unsere Kanzlei gemeinsam unternehmerisch weiterentwickeln können.“
Das neue Karrieremodell bei Osborne Clarke sieht insgesamt vier Stufen vor: Associate, Senior Associate, Counsel und Partner. Für den Aufstieg auf die nächste Stufe sind Regelzeiten festgelegt, von denen aber abgewichen werden kann. Der Counsel kann Zwischenstufe für die Entwicklung in die Partnerschaft sein, aber auch längerfristige Karrierestufe, mit unternehmerischem Anforderungsprofil und bleibender Durchlässigkeit für eine Entwicklung in die Partnerschaft.
Die Kanzlei wurde jüngst mit dem renommierten azur Award für Aus- und Fortbildung ausgezeichnet, weil sie sich in der Förderung ihrer juristischen Mitarbeiter besonders engagiert. Sie hat in Deutschland insgesamt über 130 Anwältinnen und Anwälte, die aus Büros in Berlin, Hamburg, Köln und München arbeiten.
Die Counsel sind:
Anne Gebel (Insolvenzrecht, Büro München) berät Gläubiger bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche im In- und Ausland sowie bei der Realisierung und Verwertung von Sicherheiten. Besondere Branchenkenntnisse hat sie im Retailsektor, wo sie regelmäßig Handelsunternehmen bei der Durchsetzung offener Forderungen und der Abwehr von Ansprüchen unterstützt.
Jan Hellenbrand (IP, Köln) berät Unternehmen insbesondere aus den Branchen Tech, Media and Comms und Handel in Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere des Markenrechts, des Designrechts und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Er vertritt seine Mandanten auch vor Gericht und berät sie bei Aufbau und Strukturierung von Markenportfolios sowie IP-Fragen im Rahmen von M&A-Transaktionen.
Tim Maiorino (IT-Recht, Köln) berät Unternehmen aus dem Tech, Media and Comms zu allen Fragen des Digital Media- und IT-Rechts, im Datenschutz und zu Technologie-bezogenen Transaktionen. Er hat durch Secondments zu Mandanten Inhouse-Erfahrung gesammelt und mehrere Monate in den OC-Büros in San Francisco und im Silicon Valley gearbeitet. Dort entwickelte er „Germany in a box“, ein Beratungspaket für ausländische Investoren.
Katharina Müller, LL.M. (Arbeitsrecht, Köln) berät insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Umstrukturierungen, Outsourcings und Personalanpassungsmaßnahmen. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Entwicklung von Konzepten zur Einführung und Anwendung von IT in Unternehmen. Sie hat besonderes Know-how in der Retail-Branche (e-commerce sowie stationärer Handel).
Sonja Riedemann, LL.M. (Arbeitsrecht, Köln) berät vor allem Unternehmen der IT- oder Immobilienbranche in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Besondere Expertise hat sie bei Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorständen sowie Dienstverträgen und Interim Management. Sie begleitet zahlreiche UK- und US- Unternehmen beim Markteintritt in Deutschland.
Dr. Marc Störing (IT-Recht, Köln) berät Technologiekonzerne, Versicherer und andere Unternehmen im IT-Recht, insbesondere im deutschen und europäischen Datenschutzrecht; in diesem Zusammenhang hat er sich u.a. bereits intensiv mit den Fragen des Autonomen Fahrens beschäftigt. Er hat zudem eine international mehrfach ausgezeichnete Software erstellt.
Dr. Daniel Walter (Bank- und Kapitalmarktrecht, Köln) berät Finanzdienstleister und Unternehmen insbesondere aus dem Handelssektor im Zahlungsverkehrsrecht, im Aufsichtsrecht und zu Finanzierungen. U.a. verhandelt er für sie Kooperationsverträge und erstellt allgemeine Geschäftsbedingungen.
Piet Weinreich (IP, München) berät Untenehmen der Gesundheitsindustrie im gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte – zu Lizensierung, Forschung und Entwicklung, Wettbewerbsrecht sowie Compliance und Regulierung. Er gestaltet und verhandelt Verträge, vertritt seine Mandanten aber auch vor Gericht. Er hat für sechs Monate in den OC-Büros in Silicon Valley und San Franzisco gearbeitet.