German Standards Setting Institute (GESSI) und Osborne Clarke entwickeln Tool für Start-Ups

German Standards Setting Institute (GESSI) und Osborne Clarke haben auf die Herausforderungen der Corona-Krise reagiert und stellen ab sofort ein Standarddokument „Gesellschafterbeschluss“ für Start-Ups kostenlos zum Download zur Verfügung. Das neue GESSI Dokument wird in einem Online Workshop am Donnerstag, 25.03.2021, 16.00 Uhr, von Rechtsanwalt Till-Manuel Saur, Osborne Clarke, näher vorgestellt.

„Das neue und von GESSI kostenfrei zur Verfügung gestellte Standarddokument erlaubt auch Start-Ups und kleinen Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung die rechtssichere und schnelle Umsetzung von Gesellschafterbeschlüssen im Umlaufverfahren ohne die Notwendigkeit zur physischen Versammlung“, so Till-Manuel Saur, Partner Osborne Clarke.

Gerade jetzt in der Corona Krise brauchen Start-Ups oft kurzfristig Gesellschafterbeschlüsse. Bei der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) ist es der gesetzliche Normalfall, dass diese umständlich in Gesellschafterversammlungen gefasst werden, zu denen mittels eingeschriebenen Briefes eingeladen werden muss. Schneller und einfacher geht es, wenn alternativ für Gesellschafterbeschlüsse das Umlaufverfahren genutzt wird. Das Umlaufverfahren ist praktisch, aber aufgrund oft mangelhafter Dokumentation leider auch fehleranfällig.

Deswegen bietet das von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) und dem Bundesverband Deutsche Start-Ups (BVDS) gemeinsam getragene German Standards Setting Institute (GESSI) jetzt neu das Standarddokument „Gesellschafterbeschluss“ zum kostenlosen Download an. Es gibt den Geschäftsführern von Start-Ups, aber auch den Investoren, rechtliche Sicherheit darüber, was zu beachten ist, damit Gesellschafterbeschlüsse in einer GmbH oder UG rechtswirksam im Umlaufverfahren gefasst werden können.

Neben dem nur noch ausfüllungsbedürftigen eigentlichen GESSI Standarddokument „Gesellschafterbeschluss“ sind deswegen Verwendungshinweise erarbeitet worden, in welchen die formalen Fragen beantwortet werden. Sie geben Auskunft z.B. in welchen Fällen Umlaufbeschlüsse ausnahmsweise nicht zulässig sind, ob die elektronische Unterschrift der Gesellschafter genügt und wie diese auszusehen hat, ob alle Gesellschafter unterschreiben müssen oder ob alle Gesellschafter auf einem Dokument signieren müssen. Schließlich erläutern die Verwendungshinweise auch die spezifischen Erleichterungen für Gesellschafterbeschlüsse, die aufgrund der Pandemie bis 31.12.2021 gelten.

Um schnell ein Ergebnis vorlegen zu können, wurde für das Standarddokument Gesellschafterbeschluss keine eigene neue GESSI Arbeitsgruppe eingerichtet, vielmehr ist die bereits existierende Arbeitsgruppe „Wandeldarlehen“ unter der juristischen Federführung von Osborne Clarke in Person von Rechtsanwalt Till-Manuel Saur und der organisatorischen Federführung von BAND „eingesprungen“.

Die GESSI Standarddokumente sind ein Erfolgsmodell: Die bisherig fertiggestellten Dokumente „Wandeldarlehensrunde“, „Term Sheet“ „Arbeitsvertrag“ und „Finanzierungsrunde“ wurden bislang insgesamt 35.000mal heruntergeladen. Weitere Arbeitsgruppen laufen. Der Download ist kostenlos, die Texte sind zweispaltig deutsch und englisch. Das Projekt ist in Europa einmalig. Alle Mitwirkenden, einschließlich der beteiligten Anwaltskanzleien, bringen sich ohne Vergütung ein.

https://standardsinstitute.de/

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