OC-Seminar gab Überblick über Rechtsthemen der digitalen Transformation / Nächste VA am 22.2. in HH

Der Rechtsrahmen der digitalen Transformation stand im Mittelpunkt eines Seminars, das die internationale Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke gemeinsam mit der Zukunftsallianz Maschinenbau veranstaltete. Vertreter zahlreicher Unternehmen aus dem Bereich Maschinenbau und Industrial Automation erhielten von den OC-Experten einen Überblick über aktuelle Themen und Entwicklungen. Im Mittelpunkt standen Forschung und Entwicklung (F&E), Produktion und Veränderungen in der Arbeitswelt.

Gerald Pörschmann, Geschäftsführender Vorstand der Zukunftsallianz Maschinenbau e.V, betonte in seiner Begrüßung die Bedeutung des rechtlichen Rahmens für die Bewältigung der digitalen Transformation. Auch darum soll das Rechtsupdate zukünftig jährlich stattfinden.

Dr. Graf Johannes von Ballestrem, IP-Spezialist bei Osborne Clarke, stellte das Modell des Reverse Engineering und die zukünftige Rechtslage vor. Beim Reverse Engineering werden aus einem bestehenden System oder Produkt durch genaue Untersuchung der Strukturen die Konstruktionselemente bestimmt – und auf dieser Grundlage ein neues System oder Produkt entwickelt. Mit der Umsetzung der EU Know-how Richtlinie wird erstmals im deutschen Gesetz verankert, dass dieses Verfahren erlaubt ist.

Eine lebhafte Diskussion entwickelte sich aus dem Vortrag von Jan Hellenbrand zu rechtlichen Risiken und Handlungsempfehlungen beim 3D-Druck. Rechtlich relevant sind hier vor allem die Themen der Gewerblichen Schutzrecht und der Produkt- bw. Produzentenhaftung.

Dr. Ulrich Bäumer machte auf Stolpersteine bei der agilen Produktentwicklung (Scrum) aufmerksam. Für diesen spezifischen Prozess zum Projekt- und Produktmanagement sei es besonders wichtig, dass die Verträge die jeweiligen Interessen berücksichtigen.

Dr. Timo Karsten berichtete über die Änderungen beim Fremdpersonaleinsatz ab 1. April 2017 – das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird dann u.a. den Gleichbehandlungsgrundsatz für Leiharbeiter einführen.

Dr. Marc Störing berichtete, was Unternehmen jetzt tun müssen, um dem zukünftigen Datenschutzrecht nach der EU-Datenschutz-Grundevordnung zu genügen.

Gesellschaftsrechtler Rudolf Hübner stellte ein Modell zur Zusammenarbeit von Produzenten und Dienstleistern entlang der Lieferkette vor. Zweckgesellschaften können u.a. wichtige Zeit bei Produktentwicklung sparen; wichtig sei eine schlanke Struktur mit klaren Regelungen für den Fall einer Trennung.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch Dr. Gerd Hoor, der die wichtigsten Steueränderungen dieses Jahres zusammenfasste – von der Verlustverrechnung bis zur Lizenzschranke.

“Das war ein sehr guter Überlick”, waren sich die Teilnehmer anschließend einig: “Komplexe Themen verständlich auf den Punkt gebracht.”

Die Veranstaltung findet mit ähnlichen Vorträgen am 22.2. auch in Hamburg statt. Anmeldungen sind noch möglich.

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