Der Überblick erläutert spezifische nationale Aufsichtsregime und die unterschiedliche Anwendung europäischen Rechts in den Mitgliedsstaaten, aktuell und für die mittelfristige Zukunft. Zudem wird der rechtliche Rahmen in weiteren wichtigen Ländern außerhalb der EU beschrieben.

Dynamische Finanzierung erfordert einheitlich regulierten Markt

Anwälte der internationalen Kanzlei Osborne Clarke haben die Kapitel für Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien geschrieben. Die Kölner Partnerin Tanja Aschenbeck-Florange und Anwalt Thomas Nagel haben zudem alle Beiträge des Überblicks redaktionell betreut und koordiniert.

Tanja Aschenbeck-Florange: „Kein Mittel der Unternehmensfinanzierung entwickelt sich derzeit so dynamisch wie Crowdfunding. Wir haben festgestellt, dass sich die Regulierer in den EU-Staaten aktuell leider nicht annähern. Das Ziel ist ein paneuropäisch einheitlich regulierter Markt; davon sind wir aber noch weit entfernt. Der ECN Review bietet daher einen Vergleich von 30 Ländern – fast alle EU Staaten und dazu USA, Kanada und Israel – mit einer detaillierten Beschreibung des Aufsichtsregimes in jeder Jurisdiktion. Er ist für alle Marktbeteiligten eine wertvolle Hilfe.“

Das European Crowdfunding Network ist der Europäische Interessenverband der Markteilnehmer. Er setzt sich für einen harmonisierten Europäischen Markt ein und unterstützt unter anderem die EU Kommission und weitere Europäische Institutionen bei ihren diesbezüglichen Bemühungen.

Osborne Clarke ist eine der führenden Kanzleien im Bereich Crowdfunding. Die Kanzlei berät in Deutschland und international Plattformbetreiber, Crowdfunding-finanzierte Unternehmen sowie Business Angel Netzwerke und ist Teil eines von der EU Kommission finanzierten Forschungsprojektes zum Thema Crowdfunding und Renewables.

Den vollständigen Report finden Sie hier.

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