Dr. Martin Sundermann, Partner von Osborne Clarke: „Komplexe Projekte wie Due Diligences verfehlen häufig ihre Ziele, weil bestimmte Grundregeln nicht beachtet werden: Komplexität wird nicht beherrscht, Informationen nicht bewertet, Probleme nicht sauber identifiziert. Oft fehlt es an einer effektiven Zusammenarbeit und einer effizienten Kommunikation. Schließlich wird die Durchführung von Maßnahmen nicht sorgfältig nachgehalten.“

Der ChangeMaker bewältigt diese Herausforderungen durch das Zusammenspiel von intelligenter Struktur, illustrativer Darstellung und intuitiver Bedienung. Dr. Alexander Ploghaus, Geschäftsführer von Principia Mentis: „Auch gelegentliche und weniger EDV-versierte Nutzer können den mehrsprachigen ChangeMaker mühelos bedienen. Die Software ist webbasiert und läuft in den üblichen Serverumgebungen; Nutzer benötigen nur einen aktuellen Webbrowser und haben von überall Zugriff.“ Lese- und Schreibrechte der Nutzer können leicht und individuell eingestellt werden, Projektvorlagen schnell an den aktuellen Bedarf angepasst werden. Wichtig für fast jedes Projekt: Der ChangeMaker wird sicher gehostet oder läuft im Intranet des nutzenden Unternehmens und unterstützt dessen Sicherheitsstandards.

Diese Features machen den ChangeMaker vielseitig einsetzbar für zahlreiche unterschiedliche Arten von Rechtsprojekten. Die Anwälte von Osborne Clarke haben ihn bereits erfolgreich eingesetzt, z. B. in einer großen, grenzüberschreitenden Unternehmensrestrukturierung und bei Due Diligences im Rahmen von M&A-Transaktionen. Martin Sundermann: „Die Due Diligence ist vom Beginn bis Ende übersichtlich strukturiert und vollständig dokumentiert; Berater und Mandant haben jederzeit volle Transparenz und Kontrolle über Prozess und Ergebnisse.“ Die Informationen werden so aufbereitet, dass interne und externe Stakeholder einfach darauf zugreifen können – und sie auch für die spätere Integration optimal nutzen können.

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