In einer Reihe von Frühstücksseminaren geben Arbeits- und Datenschutzrechtler von Osborne Clarke in dieser Woche einen Überblick über die wichtigsten Themen für Arbeitgeber. Den Auftakt machte das Kölner Büro am 14.2., Veranstaltungen in München (15.2.) und Hamburg (16.2.) folgen. Auch kurzfristig sind noch Anmeldungen möglich.

In Köln stellte Dr. Viktoria Winstel zunächst die Änderungen beim Fremdpersonaleinsatz vor: Unternehmen, so ihre Empfehlung, sollten die entsprechenden Verträge und Modelle überprüfen, um insbesondere die Höchsteinsatzdauer und die Gleichbehandlung sicherzustellen. Andernfalls drohen unter anderem hohe Geldbußen.

Björn Braun erläuterte Mindestlohn und Lohngleichheitsgesetz. An die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro seit dem 1.1.2017 seien verschiedene Folgen geknüpft. Hinsichtlich der Lohngleichheit machte er insbesondere auf den Auskunftsanspruch in Unternehmen mit mehr als 200 Arbeitnehmern aufmerksam, dessen Nichterfüllung deutliche Mehrzahlungen zur Folge haben kann.

Die Arbeitsstättenverordnung, so Dr. Jörg Puppe, definiert in ihrer neuen Fassung erstmals den Begriff Telearbeitsplatz – er ist deutlich enger ausgelegt als das landläufige Verständnis vom Home-office. Erforderlich ist ein klarer Vertragsrahmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Arbeitszeit und –bedingungen, die Arbeitsplatzgestaltung sowie die tatsächliche Einrichtung des Telearbeitsplatzes.

“Keine Revolution, aber viele Änderungen im Detail” – das war das Fazit von Datenschutzexperte Dr. Marc Störing für den Arbeitnehmerdatenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verordnung, die ab dem 25.5.2018 gilt, erhöht u.a. den Aufwand bei der Einführung neuer HR Systeme. Andererseits sei das Konzernprivileg wohl endlich möglich.

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