Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen den geplanten Start von Unamera, einer digitalen Handelsplattform für Agrarprodukte. Die Unamera GmbH ist ein Start-Up-Unternehmen aus Zwickau, das von den Getreidehandelsunternehmen BayWa AG sowie Getreide AG und ATR Landhandel als Finanzierungspartner unterstützt wird. Über die Plattform sollen künftig insbesondere Getreide und Ölsaaten zwischen Agrarhandelsunternehmen auf der einen sowie Landwirten und Verarbeitern auf der anderen Seite gehandelt werden. Das Bundeskartellamt hat hier in Erweiterung seiner Praxis zur Stahlhandelsplattform „XOM-Metals“ weitere Anforderungen an derartige digitale Handelsplattformen klargestellt. Hier geht es zur Pressemeldung des Bundeskartellamts.

Osborne Clarke hat in dieser Sache umfassend kartellrechtlich, aber auch gesellschafts-, vertriebs- und datenschutzrechtlich beraten. Das Beratungsteam von Osborne Clarke unter Federführung von Sebastian Hack (Kartellrecht) bestand aus Jan Marco Aatz, Jacqueline Unkelbach (beide Kartellrecht), Nicolas Gabrysch, Sarah Julia Nießen (Corporate/VC), Adrian Schneider, Dr. Vera Eickhoff (beide IT-Recht) und Dr. Thomas Grünvogel (Vertriebsrecht).

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