Webinar | Rechts-Update: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz und die Implementierung von Hinweisgebersystemen in Betrieben mit Betriebsrat

Gerne möchten wir Sie zu der fünften vertiefenden Ausgabe unserer Webinar-Reihe "Rechts-Update" in diesem Jahr in Kooperation mit der Zukunftsallianz Maschinenbau e.V. am 21. Juni 2023 um 9:00 Uhr einladen. 

Am 2. Juni 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz verkündet. Dieses ermöglicht es Whistleblowern, ohne Furcht vor Benachteiligung auf Missstände und Gesetzesverstöße im beruflichen Umfeld hinzuweisen.  Bereits ab dem 2. Juli 2023 sind Organisationen und Unternehmen ab 250 Beschäftigten verpflichtet, Meldestellen einzurichten und Hinweisgebersysteme zu betreiben. Ab dem  17. Dezember 2023 müssen auch kleinere, private Beschäftigungsgeber zwischen 50 und 249 Beschäftigten das Gesetz umsetzen. Hinweisgeber müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auch persönlich abzugeben. Und auch anonymen Hinweisen soll nachgegangen werden. Bei Verstößen gegen diese Pflicht drohen Unternehmen Bußgelder bis zu EUR 50.000,-. 

In Betrieben mit Betriebsrat ist für die rechtzeitige Umsetzung Eile geboten. Bei der Implementierung von Hinweisgebersystemen und der Errichtung von internen Meldestellen greift die betriebliche Mitbestimmung, so dass zeitnah entsprechende Betriebsvereinbarungen zu verhandeln und abzuschließen sind.

Dieses Webinar wird den Inhalt des Gesetzes zusammenfassen und Empfehlungen für die Umsetzung des Gesetzes auch unter Beachtung der betrieblichen Mitbestimmung präsentieren.

Erfahren Sie mehr zu unseren aktuellen Themen im Maschinen- und Anlagenbau auf unserer Website. Dort finden Sie u. a. auch die Präsentationen von vergangenen Webinaren unserer Webinarreihe "Rechts-Update" und können sich für Updates registrieren.

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09:00 - 10:00 CEST

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