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Hilfspaket der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise – Viele operative Schwierigkeiten bei der Umsetzung

Published on 25th Mar 2020

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Das gestern verabschiedete Hilfspaket der Bundesregierung unter dem sperrigen Namen Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, um die Umsatzeinbrüche bei vielen Unternehmen in den kommenden Wochen zu überbrücken. Im Detail zeigen sich aber viele Probleme.

Für die allermeisten Unternehmen, die eine Liquiditätsunterstützung benötigen, wird es nun darum gehen, einen Antrag bei ihrer Hausbank zu stellen, um einen sog. KfW-Unternehmerkredit zu erhalten. Nicht zurück zu zahlende Zuschüsse wird es dagegen nur für Kleinstunternehmen geben.

Für die Kreditvergabe hat die KfW bereits Informationen auf ihrer Internetseite bereit gestellt (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/). In einem Merkblatt der KfW sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Kreditvergabe zusammen gefasst (https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000000188-Merkblatt-037-047.pdf).

Ein KfW-Unternehmerkredit steht dabei nur Unternehmen zur Verfügung, die seit mindestens 5 Jahren unternehmerisch aktiv sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Jüngere Unternehmen müssen sich um ein ERP-Darlehen bemühen.

Beim KfW-Unternehmerkredit wird unterschieden nach Krediten für kleine und große Unternehmen. Kleinere sind solche mit einer Bilanzsumme von bis zu EUR 43 Mio., Umsätzen bis EUR 50 Mio. und maximal 249 Arbeitnehmern im Durchschnitt der letzten beiden Geschäftsjahre. Für diese Unternehmen übernimmt die KfW eine Haftung von 90 % des gewährten Kredits. Bei größeren Unternehmen reduziert sich die Haftungsübernahme auf 80 %. Die jeweilige Hausbank des Antragstellers muss also mit einem eigenen Risiko von 10 % bzw. 20 % die Kreditvergabe unterstützen.

Folge davon wird eine übliche Bonitätsprüfung der Hausbanken sein, die zahlreiche Unterlagen der kreditsuchenden Unternehmen einschließlich einer angepassten Liquiditätsplanung erfordern. Bei Krediten über EUR 3,0 Mio. verlangt die KFW noch weitere Zusicherungen der Hausbanken. Ab EUR 10,0 Mio. Kreditvolumen wird die KfW eine zweite vollständige Bonitätsprüfung durchführen. Das alles wird die Kreditvergabe und damit den Liquiditätszufluss an die Unternehmen deutlich verlangsamen.

Darüber hinaus sollen die Unternehmen an ihre jeweilige Bonität angepasste Zinsen und zusätzlich eine Avalprovision für die Kredite bezahlen. Erste Prüfungen lassen darauf schließen, dass die Zinshöhe deutlich über dem Zinsniveau vor Ausbruch der Pandemie liegt. Die hohen Finanzierungskosten belasten wiederum die Liquidität und vor allem das Eigenkapital der Unternehmen und wirken damit vollständig gegenläufig zu dem mit dem Hilfspaket verfolgten Zweck.

Zusätzlich sollen die Unternehmen auch bankübliche Sicherheiten stellen, was für viele Unternehmen gar nicht möglich sein wird. Kredite über EUR 3,0 Mio. sollen auch nur dann gewährt werden, wenn es zuletzt nicht zu einem Umsatz- oder Ertragsrückgang von mehr als 10 % gekommen ist und auch kein wesentlicher Wechsel auf Gesellschafterebene stattgefunden hat. Das sind alles Kriterien, die vor allem für mittelständische Unternehmen oftmals nicht zu erfüllen sind.

Die Politik muss daher die Bedingungen für die Kreditvergabe nachjustieren:

  • die Haftung der KfW muss auf 100 % erhöht werden, so dass die Hausbanken kein eigenes Risiko mehr haben, und damit deren zeitaufwendige Bonitätsprüfung wegfällt.
  • Die Grenze der Kredite ohne Bonitätsprüfung durch die KfW ist auf EUR 10 Mio. zu erhöhen.
  • Das Fast-Track-Verfahren der KfW wird auf Kredite zwischen EUR 10 Mio. und EUR 50 Mio. ausgeweitet.
  • In den Bedingungen der KfW wird die Volatitätsklausel bei Umsatz und Ertrag von 10 % auf z.B. 50 % erhöht.
  • Für die Kredite werden Zinsen in Höhe von maximal 1 % verlangt. Zusätzliche Aval-Gebühr durch die KfW müssen entfallen. Können die Unternehmen die Kredite vorzeitig zurückzahlen, wird auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet.
  • Die Unternehmen brauchen keine Sicherheiten für die Kreditaufnahme zu leisten.

Sollten diese Bedingungen nicht umgesetzt werden, wird es nur sehr eingeschränkt zur Ausgabe der erforderlichen Liquidität an die jetzt in Not geratenen Unternehmen kommen.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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